Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Competence Factory GmbH
Intertrainment ist eine Marke der Competence Factory GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Competence Factory GmbH angebotenen Dienstleistungen, wie Seminare, Trainings, Coachings und Beratungsdienstleistungen. Diese umfassen sowohl alle auf www.intertrainment.de angebotenen Veranstaltungstermine und Dienstleistungen als auch alle individuell vereinbarten Dienstleistungen.
Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind der Erwerb von Produkten (wie z.B. Büchern) oder Rechten (z. B. Lizenzen) von der Competence Factory GmbH. Für diese gelten entweder separate Geschäftsbedingungen oder individuelle Vertragsbedingungen.
2. Auftragserteilung, Anmeldung und Vertragsschluss
Der Teilnehmer gibt ein verbindliches Vertragsangebot durch das Absenden des auf der Website www.intertrainment.de zur Verfügung gestellten Online-Anmeldeformulars oder durch Zusendung einer schriftlichen Anmeldung per Brief oder per E-Mail ab. Das Angebot des Teilnehmers wird erst durch Zusendung einer Durchführungsbestätigung, nicht bereits mit der Eingangsbestätigung der Anmeldung angenommen. Als Durchführungsbestätigung gilt die ausdrückliche Seminareinladung. Erst mit deren Zugang kommt der Vertrag zustande.
Bei offenen Seminaren und Trainings (unter www.intertrainment.de ausgeschriebene Veranstaltungstermine) kommt der Vertrag durch Übersendung der schriftlichen Durchführungs-bestätigung durch die Competence Factory GmbH zustande. Bei individuell angefragten Dienstleistungen (geschlossene Trainings, individuelle Trainings-, Coaching- oder Beratungstermine) kommt der Vertrag durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Competence Factory GmbH zustande.
Die Auftrags- bzw. Durchführungsbestätigung erfolgt wahlweise per Brief oder E-Mail.
3. Zahlung des Teilnehmerentgeltes
a) Offene Seminare und Trainings (unter www.intertrainment.de ausgeschriebene Veranstaltungstermine):
Das Teilnehmerentgelt wird nach Erhalt der Rechnung entsprechend des darauf vermerkten Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Der Teilnehmerbeitrag für offene Seminare und Trainings ist im Voraus und in voller Höhe zu entrichten und muss spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn auf dem Bankkonto der Competence Factory GmbH eingegangen sein, sofern die Rechnung kein anderes Zahlungsziel ausweist oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb der 1-Wochen-Frist ist der Teilnehmerbeitrag sofort fällig.
b) Individuell vereinbarte Trainings-, Coaching- und Beratungstermine:
Das Honorar für individuell vereinbarte Trainings-, Coaching- und Beratungstermine ist grundsätzlich unmittelbar nach Leistungserbringung – bei Begleichung per Überweisung, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung – fällig. Die Competence Factory GmbH behält sich vor, Dienstleistungen bei Neukunden nur gegen Vorkasse oder Anzahlung eines Teilbetrages zu erbringen.
Nach Ablauf der Zahlungsfristen gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Zahlungsrückstände mit Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Sofern das Teilnehmerentgelt von einem Unternehmer im Sinn des BGB geschuldet wird, beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zusätzlich kann in letzterem Fall eine Verzugspauschale von 40 € erhoben werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, z. B. Mahn- und Inkassokosten, Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
a) Offene Seminare und Trainings (unter www.intertrainment.de ausgeschriebene Veranstaltungstermine):
Der Teilnehmer kann unter Berücksichtigung folgender Bedingungen zurücktreten:
- Bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit kostenfrei zurückzutreten.
- Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind vom Teilnehmer 30 % des Teilnehmerbeitrages zu entrichten. Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder Fernbleiben ohne vorherige Mitteilung ist vom Teilnehmer der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten.
- Jeglicher Rücktritt ist der Competence Factory GmbH vor Veranstaltungsbeginn per Brief oder E-Mail mitzuteilen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Competence Factory GmbH.
- Der Teilnehmer kann jederzeit Ersatzteilnehmer benennen.
b) Individuell vereinbarte Trainings-, Coaching- und Beratungstermine:
Der Teilnehmer kann unter Berücksichtigung folgender Bedingungen zurücktreten:
- Bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin besteht die Möglichkeit kostenfrei zurückzutreten.
- Bei einem Rücktritt innerhalb des Zeitraums von 2 Wochen bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin sind vom Teilnehmer 10 % des vereinbarten Honorars zu entrichten.
- Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin sind vom Teilnehmer 30 % des vereinbarten Honorars zu entrichten.
- Bei Fernbleiben am Veranstaltungstag ohne vorherige Mitteilung ist vom Teilnehmer das vereinbarte Honorar zu entrichten. Die Competence Factory GmbH behält sich vor, darüber hinaus entstandene Aufwendungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
- Jeglicher Rücktritt ist der Competence Factory GmbH vor Veranstaltungsbeginn per Brief oder per E-Mail mitzuteilen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Competence Factory GmbH.
5. Rücktritt durch die Competence Factory GmbH
- Die Competence Factory GmbH behält sich das Recht der Absage von Veranstaltungen vor, sofern sie dies nicht zu vertreten hat, insbesondere
- wenn bei mangelnder Teilnehmerzahl bzw. Rücktritt angemeldeter Teilnehmer eine sinnvolle Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann,
- wegen kurzfristigem Ausfall des Trainers bzw. Coachs ohne Möglichkeit des Einsatzes einer gleichwertigen Vertretung,
- bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse aufgrund höherer Gewalt, durch die eine Durchführung nicht mehr zumutbar ist.
Der Teilnehmer wird in diesem Falle unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnehmerentgelte werden in voller Höhe zurückerstattet. Die Ansprüche beschränken sich auf die Höhe des Teilnehmerentgeltes, jegliche weitergehenden Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht seitens der Competence Factory GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Die Competence Factory GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Teilnehmer in grobem Maße den Seminarablauf stört. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr, auch nicht für nicht in Anspruch genommene Seminarteile.
6. Änderungen von Veranstaltungen
Eine unwesentliche Veränderung des Veranstaltungsinhaltes, -ortes oder -umfangs bzw. ein Wechsel des Trainers/der Trainerin berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnehmerentgeltes. Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt den Teilnehmer nicht zur Minderung des jeweiligen Teilnehmerentgeltes.
7. Haftung
Die Haftung der Competence Factory GmbH beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen. Die Competence Factory GmbH übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Teilnehmer. Gleiches gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilfen sowie von der Competence Factory GmbH beauftragten Subunternehmen bzw. Dienstleistern. Die Teilnehmer haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen gegen den Urheberschutz.
8. Urheberrechte
Sämtliche Arbeitsunterlagen in Text, Ton, Bild oder Film sind urheberrechtlich geschützt. Diese sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen ohne Genehmigung der Competence Factory GmbH auf keine Weise, auch nicht auszugsweise nachgedruckt oder vervielfältigt werden. Fotografieren und elektronische Aufzeichnungen durch Teilnehmer (z. B. Bandmitschnitte, Video- oder Filmaufzeichnungen) während der Veranstaltung sind nicht gestattet.
9. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Competence Factory GmbH, wenn der Vertragspartner der Competence Factory GmbH Kaufmann im Sinn des HGB ist.
10. Datenschutz
Die Competence Factory GmbH verarbeitet und verwendet die übermittelten Daten der Auftraggeber und der Teilnehmer lediglich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hier kommen Sie zu unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht, unwirksame Klauseln
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die Parteien verpflichten sich, sofern möglich, Regelungslücken dieser Bedingungen zur Erreichung des beabsichtigten Zwecks durch Vereinbarung einer wirksamen Ersatzbestimmung zu schließen.